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   BPatG, 18.09.2012 - 24 W (pat) 97/10   

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BPatG, 18.09.2012 - 24 W (pat) 97/10 (https://dejure.org/2012,30262)
BPatG, Entscheidung vom 18.09.2012 - 24 W (pat) 97/10 (https://dejure.org/2012,30262)
BPatG, Entscheidung vom 18. September 2012 - 24 W (pat) 97/10 (https://dejure.org/2012,30262)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "businessinfoclip" - keine Unterscheidungskraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine hinreichende Unterscheidungskraft der Wortmarke "businessinfoclip" für Dienstleistung aus dem Bereich Design und Wartung von Homepages und Internetseiten

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "businessinfoclip" - keine Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "businessinfoclip" - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 31.03.2010 - I ZB 62/09

    Marlene-Dietrich-Bildnis II

    Auszug aus BPatG, 18.09.2012 - 24 W (pat) 97/10
    Keine Unterscheidungskraft kommt u. a. Bezeichnungen zu, die einen beschreibenden Begriffsinhalt aufweisen oder die sich auf Umstände beziehen, durch die ein enger beschreibender Bezug zu den beanspruchten Waren und Dienstleistungen hergestellt wird, und deren sachliche Bedeutung ohne weiteres und ohne Unklarheiten von den maßgebenden Verkehrskreisen erfasst werden können (BGH GRUR 2008, 710 (Nr. 16) - VISAGE; GRUR 2009, 952 (Nr. 10) - DeutschlandCard; GRUR 2010, 825 (Nr. 16) - Marlene-Dietrich-Bildnis II).

    Denn Zeichen und Angaben, die jedenfalls mit einer Bedeutung die beanspruchten Dienstleistungen beschreiben, fehlt nach mittlerweile einhelliger Rechtssprechung die Unterscheidungskraft unabhängig davon, ob sie noch andere (nicht beschreibende) Bedeutungen haben können, (vgl. BGH GRUR 2005, 257, 258 - Bürogebäude ; GRUR 2009, 952 - DeutschlandCard ; GRUR 2010, 825 - Marlene-Dietrich-Bildnis II ).

  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 52/08

    DeutschlandCard

    Auszug aus BPatG, 18.09.2012 - 24 W (pat) 97/10
    Keine Unterscheidungskraft kommt u. a. Bezeichnungen zu, die einen beschreibenden Begriffsinhalt aufweisen oder die sich auf Umstände beziehen, durch die ein enger beschreibender Bezug zu den beanspruchten Waren und Dienstleistungen hergestellt wird, und deren sachliche Bedeutung ohne weiteres und ohne Unklarheiten von den maßgebenden Verkehrskreisen erfasst werden können (BGH GRUR 2008, 710 (Nr. 16) - VISAGE; GRUR 2009, 952 (Nr. 10) - DeutschlandCard; GRUR 2010, 825 (Nr. 16) - Marlene-Dietrich-Bildnis II).

    Denn Zeichen und Angaben, die jedenfalls mit einer Bedeutung die beanspruchten Dienstleistungen beschreiben, fehlt nach mittlerweile einhelliger Rechtssprechung die Unterscheidungskraft unabhängig davon, ob sie noch andere (nicht beschreibende) Bedeutungen haben können, (vgl. BGH GRUR 2005, 257, 258 - Bürogebäude ; GRUR 2009, 952 - DeutschlandCard ; GRUR 2010, 825 - Marlene-Dietrich-Bildnis II ).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 18.09.2012 - 24 W (pat) 97/10
    Voreintragungen führen weder für sich genommen noch in Verbindung mit dem Gleichheitssatz zu einer Selbstbindung derjenigen Stellen, welche über die Eintragung zu befinden haben, denn die Entscheidung über die Schutzfähigkeit einer Marke ist keine Ermessens-, sondern eine Rechtsfrage (vgl. EuGH MarkenR 2008, 163 Tz. 39 - Terranus ; GRUR 2004, 674, - Postkantoor ; GRUR 2004, 428, Rn. 63 - Henkel ; BPatG MarkenR 2007, 351, 352 f. - Topline ; GRUR 2007, 333, 335 ff. - Papaya ; GRUR 2010, 425 - Volksflat ).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 18.09.2012 - 24 W (pat) 97/10
    Dabei ist auf die mutmaßliche Wahrnehmung eines normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen (vgl. EuGH, GRUR Int. 2005, 44 Tz. 24 - SAT 2; GRUR Int. 2005, 135 Tz. 19 - Maglite).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 18.09.2012 - 24 W (pat) 97/10
    Voreintragungen führen weder für sich genommen noch in Verbindung mit dem Gleichheitssatz zu einer Selbstbindung derjenigen Stellen, welche über die Eintragung zu befinden haben, denn die Entscheidung über die Schutzfähigkeit einer Marke ist keine Ermessens-, sondern eine Rechtsfrage (vgl. EuGH MarkenR 2008, 163 Tz. 39 - Terranus ; GRUR 2004, 674, - Postkantoor ; GRUR 2004, 428, Rn. 63 - Henkel ; BPatG MarkenR 2007, 351, 352 f. - Topline ; GRUR 2007, 333, 335 ff. - Papaya ; GRUR 2010, 425 - Volksflat ).
  • BGH, 21.02.2008 - I ZB 24/05

    VISAGE

    Auszug aus BPatG, 18.09.2012 - 24 W (pat) 97/10
    Keine Unterscheidungskraft kommt u. a. Bezeichnungen zu, die einen beschreibenden Begriffsinhalt aufweisen oder die sich auf Umstände beziehen, durch die ein enger beschreibender Bezug zu den beanspruchten Waren und Dienstleistungen hergestellt wird, und deren sachliche Bedeutung ohne weiteres und ohne Unklarheiten von den maßgebenden Verkehrskreisen erfasst werden können (BGH GRUR 2008, 710 (Nr. 16) - VISAGE; GRUR 2009, 952 (Nr. 10) - DeutschlandCard; GRUR 2010, 825 (Nr. 16) - Marlene-Dietrich-Bildnis II).
  • EuGH, 09.12.2009 - C-494/08

    Prana Haus / HABM - Rechtsmittel - Art. 119 der Verfahrensordnung -

    Auszug aus BPatG, 18.09.2012 - 24 W (pat) 97/10
    Da zur Überzeugung des Senats feststeht, dass das Markenwort "businessinfoclip" dazu dienen kann, den Gegenstand der beanspruchten Dienstleistungen, nämlich die Herstellung und/oder Betrieb gewerblicher Internetseiten mit kurzen Filmsequenzen leicht fasslich und unmissverständlich anzugeben, bedarf es für die Begründung des Eintragungsverbots auch keines weiteren lexikalischen oder sonstigen Nachweises, dass und in welchem Umfang die angemeldete Marke als beschreibende Angabe bereits im Verkehr bekannt ist oder verwendet wird (Ströbele in Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Auflage, § 8 Rn. 287; EuGH GRUR 2010, 534 - PRANAHAUS; GRUR Int. 2011, 400 (Nr. 38) - Zahl 1000; BGH GRUR 2008, 900 (Nr. 12) - SPA II; BGH GRUR 2003, 882, 883 - Lichtenstein) .
  • BGH, 13.03.2008 - I ZB 53/05

    SPA II

    Auszug aus BPatG, 18.09.2012 - 24 W (pat) 97/10
    Da zur Überzeugung des Senats feststeht, dass das Markenwort "businessinfoclip" dazu dienen kann, den Gegenstand der beanspruchten Dienstleistungen, nämlich die Herstellung und/oder Betrieb gewerblicher Internetseiten mit kurzen Filmsequenzen leicht fasslich und unmissverständlich anzugeben, bedarf es für die Begründung des Eintragungsverbots auch keines weiteren lexikalischen oder sonstigen Nachweises, dass und in welchem Umfang die angemeldete Marke als beschreibende Angabe bereits im Verkehr bekannt ist oder verwendet wird (Ströbele in Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Auflage, § 8 Rn. 287; EuGH GRUR 2010, 534 - PRANAHAUS; GRUR Int. 2011, 400 (Nr. 38) - Zahl 1000; BGH GRUR 2008, 900 (Nr. 12) - SPA II; BGH GRUR 2003, 882, 883 - Lichtenstein) .
  • EuGH, 07.10.2004 - C-136/02

    Mag Instrument / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1

    Auszug aus BPatG, 18.09.2012 - 24 W (pat) 97/10
    Dabei ist auf die mutmaßliche Wahrnehmung eines normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen (vgl. EuGH, GRUR Int. 2005, 44 Tz. 24 - SAT 2; GRUR Int. 2005, 135 Tz. 19 - Maglite).
  • EuGH, 10.03.2011 - C-51/10

    Ein ausschließlich aus Ziffern bestehendes Zeichen kann als Gemeinschaftsmarke

    Auszug aus BPatG, 18.09.2012 - 24 W (pat) 97/10
    Da zur Überzeugung des Senats feststeht, dass das Markenwort "businessinfoclip" dazu dienen kann, den Gegenstand der beanspruchten Dienstleistungen, nämlich die Herstellung und/oder Betrieb gewerblicher Internetseiten mit kurzen Filmsequenzen leicht fasslich und unmissverständlich anzugeben, bedarf es für die Begründung des Eintragungsverbots auch keines weiteren lexikalischen oder sonstigen Nachweises, dass und in welchem Umfang die angemeldete Marke als beschreibende Angabe bereits im Verkehr bekannt ist oder verwendet wird (Ströbele in Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Auflage, § 8 Rn. 287; EuGH GRUR 2010, 534 - PRANAHAUS; GRUR Int. 2011, 400 (Nr. 38) - Zahl 1000; BGH GRUR 2008, 900 (Nr. 12) - SPA II; BGH GRUR 2003, 882, 883 - Lichtenstein) .
  • BGH, 17.07.2003 - I ZB 10/01

    "Lichtenstein"; Voraussetzungen eines Freihaltebedürfnisses für eine

  • BGH, 12.08.2004 - I ZB 1/04

    Bürogebäude

  • BPatG, 09.01.2007 - 24 W (pat) 121/05

    Papaya

  • BPatG, 26.01.2010 - 24 W (pat) 142/05

    Markenbeschwerdeverfahren - "VOLKSFLAT" - Voreintragungen identischer oder

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